Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ist für private Bauherren und auch gewerbliche Betreiber von Baustellen unter den in der Baustellenverordnung genannten Bedingungen zwingend vorgeschrieben.

Seit dem 10.06.1998 ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) in Kraft gesetzt worden.

Damit stehen zur nachhaltigen Verbesserung des Arbeitsschutzes, der Organisation und Planung im Baubereich, auf der Grundlage der Baustellverordnung Instrumente und Hilfsmittel (z.B. der SiGe-Plan) zur Verfügung, die als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (Sigeko) auf Baustellen, mit Beschäftigten mehrerer Unternehmer, umzusetzen sind.

Der SiGeKo soll für die Koordination aller Sicherheitsbelange in Planung und Ausführung der Baustelle sorgen. Zu seinen Pflichten zählt u.a. die Erstellung und Fortschreibung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen.

Es kann die komplette SiGe-Koordination von der Planungs- bis zur Ausführungsphase Ihrer Bauvorhaben erbracht werden.